Perfect Cut

Datenportabilitäts- und Wechselregister

Gültig ab

1. Geltung und Antrag

Dieses Register ist Vertragsbestandteil und enthält Wechselbedingungen, Online-Register und Infrastrukturtransparenz für einen Datenverarbeitungsdienst nach Art. 25, 26 und 28 der Verordnung (EU) 2023/2854. Ein berechtigter Teamadministrator kann verfügbare Datensätze in Perfect Cut exportieren oder ein vollständiges Ausstiegspaket, Übertragungsunterstützung, Übertragung auf eigene Infrastruktur oder Löschung unter [email protected] anfordern. Vor Freigabe von Teamdaten prüft PurePortal die Berechtigung.

2. Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte

  • Kontoprofil und kundengesteuerte Teamdetails, Mitgliedschaften, Rollen, Gruppen, Domains, Einladungen und Konfiguration im Berechtigungsumfang des anfragenden Administrators.
  • Rohre, Varianten, Kennungen, Sägen, Platten, Plattenvarianten, Maschinen, Gruppen, eigene Metadatendefinitionen/-werte, Startdaten und verknüpfte externe Katalogüberschreibungen.
  • Projekte, Zuschnitte, Plattenteile, Vorlagen, Importe, Berechnungseingaben, Materialsnapshots, Ergebnisse, Platzierungen, Operationen, Arbeitsanweisungen und zulässiger Berechnungsverlauf.
  • Preisregeln, Testfälle, Angebotseingaben, freigegebene Angebotsdaten und kundenerstellte Exportkonfigurationen.
  • Kundeneigene geteilte Kataloge, Positionen, Varianten, Zielgruppen, Abonnements, Einladungen und Änderungshistorie, soweit der Kunde zum Empfang berechtigt ist.
  • Kundenlogos und Nutzeravatare sowie Audit-/Sicherheitsdaten, auf die der Kunde gesetzlich und vertraglich zugreifen darf.
  • Bei PurePortal gespeicherte Abonnement- und Annahmenachweise, soweit exportierbar; Belege, Rechnungen und Zahlungsdaten von Link und Stripe bleiben über deren Transaktionsverwaltungsoberflächen abrufbar.

3. Ausgeschlossene Daten

Folgende Kategorien sind nicht exportierbar, weil sie nicht unabhängig nutzbar sind, Dritten gehören oder ihre Offenlegung Sicherheit oder Rechte von PurePortal gefährden würde. Der Ausschluss wird eng angewandt und verhindert nicht den Export zugrunde liegender Kundendaten:

  • Passwörter, Passworthashes, Einmaltoken, Sitzungsdaten, API-Schlüssel-Geheimnisse, Verschlüsselungsschlüssel und Anbieterzugänge.
  • Daten anderer Kunden oder Nutzer, außer rechtmäßig mit dem anfragenden Kunden geteilte und für ihn exportierbare Daten.
  • PurePortal-Quellcode, Optimierungsalgorithmen, interne Bewertungen, Deployment-Konfiguration und Geschäftsgeheimnisse.
  • Interne Betrugs-, Bedrohungs-, Schwachstellen- und Missbrauchsindikatoren, deren Offenlegung Sicherheit beeinträchtigt; berechtigte kundenbezogene Auditereignisse bleiben exportierbar.
  • Rohe Stripe-Webhooks, interne Stripe-Abstimmung und Drittdaten, deren Übertragung Lizenz oder Recht verbietet; kundenbezogene Transaktionsfelder bleiben exportierbar.
  • Drittsoftware, Kataloge oder digitale Vermögenswerte ohne unabhängiges Nutzungsrecht des Kunden.
  • Aggregierte oder unumkehrbar anonymisierte Dienstmetriken ohne Kundenbezug und interne Betriebsmetrik, die nicht direkt vom Kunden erzeugt wurde oder ihn direkt betrifft.

4. Strukturen, Formate und Schnittstellen

4. Strukturen, Formate und Schnittstellen
DatenFormat und Struktur
Konfigurierbare ProduktionsdatensätzeCSV, JSON, XML oder gespeichertes Festbreiten-/Textformat; UTF-8, sofern die gespeicherte Konfiguration keine verfügbare andere Kodierung vorgibt
Vollständiges AusstiegspaketZIP-Archiv mit UTF-8-JSON und/oder CSV-Tabellen plus Manifest; ISO-8601-UTC-Zeitstempel, stabile UUID-Bezüge, Dezimalzahlen und ausdrückliche Einheits-/Währungsfelder
BilderVom Kunden gelieferte Avatar-/Logo-Datei oder vom Dienst normalisiertes unterstütztes Bildformat mit Verweis im Archivmanifest
APIVerfügbare REST-artige HTTPS-Endpunkte mit JSON; Endpunktangaben und berechtigter API-Zugang werden bereitgestellt, soweit sie für den Kunden aktiviert sind
AnbieterdokumenteLink- und Stripe-Rechnungs-/Belegformate und Exporte über deren Transaktionsverwaltungsoberflächen

Bekannte Grenze: Der konfigurierbare In-Product-Export umfasst einzelne Betriebsdatensätze, kein vollständiges relationales Archiv. Ein vollständiger Wechsel benötigt daher ein supportgestütztes Ausstiegspaket. Das Paket erhält Kennungen und enthält Schema/Manifest für Beziehungsinterpretation. Perfect Cut verspricht keine funktionale Gleichwertigkeit in einer anderen Anwendung mit abweichendem Datenmodell oder Optimierer.

5. Wechselverfahren und Fristen

  • Der Kunde erklärt, ob er zu einem benannten Anbieter, auf eigene Infrastruktur oder zur Löschung wechselt, und nennt bei Bedarf Zielangaben und sicheren Übertragungskontakt.
  • Die maximale Kündigungsfrist ist der Rest des laufenden Monatszeitraums und nie länger als zwei Monate. Ein früherer Beginn kann vereinbart werden.
  • Nach der Kündigungsfrist unterstützt PurePortal angemessen, erhält Dienst und Sicherheit, nennt bekannte Kontinuitätsrisiken und schließt den Übergang unverzüglich, regelmäßig innerhalb des zwingenden Höchstzeitraums von 30 Kalendertagen, ab.
  • Ist dieser Zeitraum technisch undurchführbar, informiert PurePortal innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Antrag, begründet dies und nennt einen alternativen Zeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde darf den Übergang einmal um einen von ihm angemessenen Zeitraum verlängern.
  • Der Vertrag endet mit erfolgreichem Wechsel, mit Ende des Abrufzeitraums nach unmittelbarem Löschauftrag oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt, falls der Wechsel nicht abgeschlossen werden kann. PurePortal bestätigt die Beendigung.
  • Exportierbare Daten bleiben mindestens 30 Kalendertage nach Übergang sicher abrufbar. Danach oder zu einem später vereinbarten Datum löscht PurePortal nach erfolgreichem Wechsel alle direkt vom Kunden erzeugten oder ihn direkt betreffenden exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrung und geschützten Backupablaufs.

6. Unterstützung, Kontinuität und Sicherheit

PurePortal stellt Informationen, Exportpaket, verfügbare offene Schnittstellen und angemessene technische Koordination für die Ausstiegsstrategie bereit. Kunde und Zielanbieter liefern richtige Zielangaben, schützen Zugänge, testen Importe und unterhalten ihren Kontinuitätsplan. Daten werden über eine zugriffsgeschützte Übertragung oder einen vereinbarten sicheren Kanal geliefert. Ohne gesonderte Berechtigung greift PurePortal nicht auf die Zielumgebung zu.

7. Entgelte

PurePortal verlangt kein Wechsel-, Datenübertragungs- oder Standard-Ausstiegsentgelt. Gewöhnliche Abonnemententgelte bleiben bis Vertragsende fällig. Im Self-Service gibt es keine Vorfälligkeitsstrafe. Ausdrücklich zusätzlich beauftragte Leistungen außerhalb der gesetzlichen Wechselpflichten, etwa individuelle Transformation oder Zielimplementierung, bedürfen eines gesonderten schriftlichen und freiwilligen Angebots.

8. Infrastrukturrecht und Behördenzugriff

Die primäre Perfect-Cut-Anwendung und PostgreSQL-Datenbank für Kundeninhalte werden bei der Hetzner Online GmbH gehostet. Der gewählte Rechenzentrumsstandort und seine Rechtsordnung sind in den für dieses Register geprüften Bereitstellungsunterlagen nicht belegt und müssen vor Veröffentlichung im Produktivbetrieb bestätigt werden. Aktuelle Wiederherstellungskopien sind nur lokal. Cloudflare stellt global DNS, Reverse-Proxy-Auslieferung, TLS und Netzwerksicherheit bereit; Verbindungs-/Anfragedaten und vorübergehender Verkehr können daher unter US-amerikanischem und anderem einschlägigem Recht mit den in Datenschutzerklärung und AVV beschriebenen Garantien verarbeitet werden. Transaktions-E-Mails nutzen Zoho in Europa. Stripe und Sold through Link stellen Managed-Payments- und Abrechnungsinfrastruktur bereit und hosten keine Perfect-Cut-Teaminhalte.

Maßnahmen gegen internationalen staatlichen Zugriff auf oder Transfer von in der EU gehaltenen nicht personenbezogenen Daten, der mit EU- oder deutschem Recht kollidiert, umfassen dokumentierte Infrastrukturauswahl, Datenminimierung, vertragliche Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten, Mandanten- und Rollenkontrollen, TLS, geschützte Zugangsdaten, beschränkten Administrationszugriff, Sicherheitsprotokollierung und rechtliche Prüfung von Herausgabeverlangen. PurePortal gewährt Drittstaatenbehörden nicht freiwillig Zugriff auf Kundendaten und wehrt unvereinbare Verlangen im rechtlich zulässigen Umfang ab oder beschränkt sie; betroffene Kunden werden informiert, soweit dies nicht verboten ist.

Der von PurePortal betriebene Swetrix-Dienst ist nur für eingewilligte Analyse aktiv und zeichnet keine Seiteninhalte auf. Backblaze-Fernsicherungen und OpenAI-KI-Verarbeitung sind keine aktive Infrastruktur. Dieses Register, Datenschutzerklärung und AVV/Unterauftragsliste müssen aktualisiert werden, bevor ein geplanter Anbieter verarbeitet; Änderungen von Datenort oder Behördenzugriffsrisiko werden dort genannt.

9. Aktualisierung des Registers

PurePortal aktualisiert dieses Register bei wesentlichen Änderungen von Exportstrukturen, Formaten, Standards, Schnittstellen oder bekannten Grenzen. Erfüllt wird mit den Strukturen der betreffenden Dienstversion; das ausgelieferte Manifest dokumentiert das tatsächliche Paket.